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1. ALLGEMEIN
Modell-Truck-Trial
ist das Befahren von vorwiegend natürlichem Untergrund wie Erde, Steine,
Sand,
Schotter, Matsch, und auch Wasserdurchfahrten mit maßstäblich nachgebauten
LKW-
Modellen und nach dem Vorbild
des Europa-Truck-Trials . Der Schwierigkeitsgrad besteht
darin,
die in den einzelnen Sektionen durch Richtungstore vorgegebene Fahrspur zu
befahren
ohne
die Torstangen zu berühren.
2. TEILNAHME
Die
Teilnahme ist für alle möglich, ein eigenes Fahrzeug ist nicht unbedingt
erforderlich, es
können
auch Fahrzeuge im Doppelstart eingesetzt werden. (Zustimmung des Modellbesitzers
vorausgesetzt,
maximal sind 2 Teilnehmer pro Fahrzeug zugelassen). Jeder Teilnehmer kann in
beliebig
vielen Klassen, aber nur mit einem Fahrzeug pro Klasse starten. Das Startgeld
ist pro
Fahrzeug und Teilnehmer zu entrichten. Die Höhe
des Startgeldes legt der Veranstalter fest.
3. FAHRZEUGE im
Maßstab 1:16 bzw.
1:14,5
Andere Maßstäbe sind bei den durchgeführten Wettbewerben nicht
zugelassen.
Grundsätzlich müssen die Fahrzeuge einem Serien - LKW im Maßstab
entsprechend nachgebaut
sein.
Die Fahrzeuge müssen mit einem LKW -
Fahrerhaus versehen sein.
Hinter
dem Fahrerhaus muss ein Bügel (Haltegriff) angebracht sein, damit die
Wertungsrichter
das
Fahrzeug besser handhaben können.
Halbfertige
Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Ketten- oder Halbkettenantrieb und Traktoren sind nicht
zugelassen.
3.1 Klasseneinteilung
der Fahrzeuge
Um
für die Teilnehmer Chancengleichheit zu wahren werden die Fahrzeuge
entsprechend ihrer
Achsanzahl
und der Anzahl der lenkbaren Achsen eingeteilt. Um Einsteigern die Möglichkeit
zu
geben mit geringem Aufwand an den Trialläufen teilzunehmen können auch
modifizierte
Baukasten-Fahrzeuge
( mit XC-Wannenchassis ) eingesetzt werden.
Es
wird unterschieden in : EINSTEIGERKLASSE, SERIENKLASSEN und PROTOTYPEN
Achsanzahl
lenkbare Achsen
S2
2
1
vorne
S3
3
1
vorne
S4
4
2
vorne
3
1.
und 3. Achse
2. und 3. Achse oder
alle Achsen
4
mindestens
3 Achsen
3.2 Allgemeine Baubestimmungen
:
3.2.1.
Antrieb:
S2 S3 S4 P
Für den Antrieb ist nur ein
Motor erlaubt (in Längsrichtung eingebaut / bzw.
Doppelmotoraggregat mechanisch
auf eine Welle treibend). ( keine Verbrennermotoren ).
Erlaubt sind Schaltgetriebe,
schaltbare Verteilergetriebe, Differentialsperren in Getrieben und
Achsen sowie mechanische
Bremsen.
3.2.2. Baumaße:
S2 S3 S4 P
Fahrzeugmindestbreite ( gemessen an den Reifenaußenkanten
)
min. 17 cm.
Grundsätzlich
gilt als Baumaß zwischen den mittleren Achsen
min. 17cm.
Hat
ein Fahrzeug weniger als 17 cm Achsabstand ist dies durch Originaldokumente
vom
Teilnehmer zu belegen, wobei in diesem Fall auch die Fahrzeugbreite sowie die
gesamte
Fahrzeuglänge dem angegebenen Maßstab entsprechen muss.
3.2.3. Reifen:
S2 S3 S4
P
Es
müssen am Fahrzeug baugleiche Reifen verwendet werden. Eine Mischbereifung ist
nicht
zulässig.
Ein Reifenwechsel während des Bewerbes ist nicht erlaubt, sollte ein Reifen
defekt
sein,
muss ein baugleicher Reifen montiert werden (Kontrolle Wertungsrichter,
Reifenwechsel
nur
zwischen den Sektionen möglich). Die Montage von Gleitschutzketten ist nicht
gestattet.
S2 S3 S4
Nur unten angeführte Reifen dürfen in diesen Klassen verwendet werden:
Robbe
Best. Nr. 3412-10
(Panther)
Conrad
Best. Nr. 215368
75 mm
Conrad
Best. Nr. 215350
88 mm
Tamiya
(HUMMER, ISUZU)
Reifen mit V-Profil ( z.B. Hafner / Bauteil 1 )
Reifenprofile dürfen lediglich durch Nachschneiden bzw. Wegschneiden von
Stollen
verändert
werden, als Basis muss es sich jedoch um einen oben angeführten Reifentyp
handeln.
P
Außer den für die S-Klassen freigegebenen Reifen dürfen auch Off -
Road
Reifen mit einem
maximalen
Durchmesser von 110 mm verwendet werden. Die Reifenbreite darf verändert
werden.
( Auf die Gesamtbreite des Fahrzeuges ist zu achten, da die Breite der Tore für
alle
Klassen
einheitlich ist !! ).
3.2.4. Achsen:
S2 S3
S4 P
Es dürfen nur Starrachsen verwendet werden. Sollte
ein Fahrzeug im Original andere Achs-
typen
aufweisen, so ist dies mit Originaldokumenten zu belegen. ( TATRA/Halbachsen
oder
CEPEL
/ Einzelradaufhängung
)
Fahrzeuge
mit anderen Achskonfigurationen wie im Original werden ausnahmslos in die
Prototypen-Klassen
eingereiht.
3.2.5. Lenkachsen :
Es dürfen auch beide Vorderachsen gelenkt werden, wenn das Modell einem
Original
entspricht
( in diesem Fall sind die Achsabstände vom Originalfahrzeug zu übernehmen,
entsprechende
Unterlagen muss der Teilnehmer bei der Fahrzeugabnahme vorweisen )
S4
Die beiden vorderen Lenkachsen müssen synchron angelenkt werden.
( Gleichzeitige
P
Es können alle Achsen getrennt angelenkt werden. ( Hundegang )
3.2.6
Federungen:
S2 S3 S4
Als
Federung können Blattfedern oder Schraubenfedern bzw. eine Mischform an den
einzelnen
Achsen
eingesetzt werden, ( unabhängig vom Original ),auch die Verwendung von Stoßdämpfern
ist erlaubt. Eine aktive
Federung über eine schaltbare Anlenkung ist bei den seriennahen
Fahrzeugen nicht zugelassen.
P
Eine aktive Anlenkung der einzelnen Achsen zur
Beeinflussung der Bodenfreiheit ist gestattet
(
Liftachse ); auch eine aktive Anlenkung pro Fahrzeugseite ist zugelassen. ( bei
Schrägfahrten
kann
das Fahrzeug geneigt werden).
3.2.7. Rahmen:
S2 S3 S4
Rahmen sind als stabile
Leiterrahmen oder Profilrahmen auszubilden und dürfen keine Gelenke
bzw. elastische Verbindungen
zur Erhöhung der Rahmenverwindung aufweisen.
P
Rahmen dürfen in geteilter
Form unter Einbau eines Verwindungsgelenkes gebaut werden.
Bekommt das Fahrzeug eine
Knicklenkung dann dürfen die Räder der einzelnen Achsen nicht
zusätzlich angelenkt werden.
3.2.8. Fahrerhäuser
S2
S3 S4
Fahrerhäuser müssen aus festem Material bestehen und formstabil ausgeführt
sein.
(
Kunststoffplatten, Holz, Blech oder Alu
kein Karton / kein Gerüst mit Flächenbespannung ! )
3.2.9. Aufbauten:
S2 S3 S4
Die Fahrzeuge müssen hinter dem Fahrerhaus einen
Aufbau oder eine Abdeckung aufweisen
(Pritsche,
Plane, Koffer...) die das Rahmenende und die Reifenlauffläche überdecken. Der
Überstand
der Reifen zum Aufbau darf seitlich nicht mehr als 5mm betragen und muss vorne
mit
Fahrerhaus oder festen Kotflügeln (Blech, Kunststoff, etc
) und hinten mit Aufbau oder
Kotflügeln
komplett abgedeckt sein. ( Isolierband zur Korrektur des Überstandes ist nicht
zugelassen
) Von oben gesehen dürfen die Reifen in Geradeausstellung außer dem seitlichen
Überstand
nicht sichtbar sein.)
Die Reifen brauchen nicht
durch Fahrzeugteile wie Pritschen und Kotflügeln abgedeckt sein.
Das LKW-Fahrerhaus kann durch
selbstgestaltete Fahrerkabinen ersetzt werden. Bei gekappten
Fahrerhäusern ist mindestens
ein stabiler Überollkäfig oder ein festes Kabinendach vorzusehen.
3.3.
XC-Baukastenfahrzeuge ( Tamiya Wannenchassis )
XC Diese
sind weitgehend im Originalzustand zu belassen.
Die
seriennahen Lexan Karosserien der Fahrzeuge dürfen beibehalten werden.
Änderungen
an Motor, Federung, Lenkung dürfen vorgenommen werden. Die vordere
Einzelradaufhängung ist zugelassen. Für die Reifen gelten die Bestimmungen der
Serienklasse.
4. FREQUENZEN
Folgende
Frequenzen sind für die Bewerbe reserviert und daher vorgeschrieben:
40 MHz Kanal 91
(40975) und Kanal 92
(40985) mit Option auf Kanal 90 (40965)
Im Rahmen von Modellbauveranstaltungen können im
Bereich 40 MHz keine Ausnahmen
gemacht werden.
Die
Zuteilung der Frequenzen erfolgt vor dem jeweiligen Lauf in Abhängigkeit der
Anzahl der
Starter
und der Startreihenfolge in alternierender Reihenfolge. (Fahrzeuge im
Doppelstart werden
nach
Möglichkeit berücksichtigt). Achtung: Da es bei den einzelnen Veranstaltungen
zu
Verschiebungen
im Startablauf kommen kann, sollten die Empfängerquarze leicht zugänglich am
Fahrzeug
wechselbar sein und für jedes teilnehmende Fahrzeug beide Kanäle vorhanden
sein.
5. ANMELDUNG ABNAHME
STARTNUMMERN
Vor Beginn einer Veranstaltung
erfolgt die Anmeldung des Teilnehmers und die Abnahme des
Fahrzeuges.
Dabei wird die Klasseneinteilung vorgenommen. Bei Einsatz eines Fahrzeuges im
Doppelstart
muss sich auch der 2. Fahrer anmelden. Nach erfolgter Abnahme und Zulassung des
Fahrzeuges
zum Bewerb erfolgt die Ausgabe der klassenzugeordneten Startnummer. Diese hat
für
die ganze Saison Gültigkeit und darf vom Fahrzeug nicht entfernt werden. Ein
Fahrzeug-
wechsel
kann während eines Laufes nicht durchgeführt werden.
Tritt
ein Fahrer mit 2 Fahrzeugen in der Klasse Prototypen an, wird jeweils das
bessere Ergebnis für die Wertung zum Klassensieger herangezogen.
6. STARTREIHENFOLGE
Die
Startnummer selbst gibt keinen Aufschluss über die tatsächliche
Startreihenfolge.
Diese
wird unter Berücksichtigung der Starteranzahl der einzelnen Klassen und der
im Doppelstart eingesetzten Fahrzeuge vom
Veranstalter zugewiesen. ( Bei Fahrzeugen
im
Doppelstart beträgt der Startabstand mindestens 1 Teilnehmer pro Doppelsektion
)
Die Teilnehmer starten Klassenweise ( übliche Startfolge : Klasse
XC-S2-S3-S4-P )
7. ABLAUF
Der
Teilnehmer hat sich rechtzeitig zum Start einzufinden um den geordneten Ablauf
nicht zu stören (Starterliste). Sollte ein
Teilnehmer nicht rechtzeitig zum Start erscheinen,
wird
er in dieser Sektion mit den vollen Strafpunkten der Sektion gewertet (Wartezeit
nach
Aufruf der Startnummer
1 Minute ).
Die
Startreihenfolge in den einzelnen Klassen bleibt pro Lauf unverändert
(
Frequenzzuteilung !) jedoch kann die Reihenfolge der einzelnen Klassen pro
Doppelsektion
geändert werden.
Es
sollten mindestens 4 - 6 Sektionen gefahren werden. Die einzelnen
Sektionen
werden
als Doppelsektion (2 Sektionen pro Teilnehmer hintereinander) durchfahren.
Sektionen
können auch mehrmals bzw. in umgekehrter Richtung befahren werden.
(Richtungswechsel
durch Umstecken der Torstangen !!!!)
Streckenführung: Die einzelnen Sektionen sind voneinander durch
Absperrbänder zu
trennen
und durch ein Einfahrtstor und ein Ausfahrtstor zu kennzeichnen:
-Einfahrtstor
= Torstangen mit Nummer der Sektion
-Ausfahrtstor
= Dicke Torstangen
Die
Fahrtrichtung ist dadurch gegeben, da man die Torstangen so zu durchfahren hat,
dass
die Torstangen mit den blauen Enden immer links und die mit den roten Enden
immer rechts vom Fahrzeug sein müssen. Die jeweilige Torreihenfolge wird bei der Streckenbesichtigung bekannt gegeben.
Aufbau der Sektion erfolgt in einer
abgegrenzten
(Start in eine Sektion
rückwärts gilt als 3 Fehlerpunkte).
Es ist sinnvoll, sich Notizen über die Streckenführung
zu machen, da die Fahrspur mehrere Male gekreuzt werden kann.
Zum Start wird das Fahrzeug mit der Kontur direkt
an der Linie zwischen den Torstangen
des Einfahrtstores durch den Teilnehmer platziert.
In den Sektionen darf das Fahrzeug
nicht berührt werden. Jedes Tor gilt als durchfahren, wenn die Kontur des Fahrzeuges die Linie zw. den Torstangen in
Fahrtrichtung verlassen hat. Eine Sektion gilt als ordnungsgemäß beendet, wenn das Fahrzeug die Sektion durch das Ausfahrtstor
verlassen hat Erst dann darf der Teilnehmer sein Fahrzeug wieder aufnehmen. Bei Aufgabe oder Abbruch durch den
Wertungsrichter in einer Sektion wird das Fahrzeug durch den Wertungsrichter übergeben bzw. nach seiner Aufforderung wenn
die Fahrspur durch den Teilnehmer nicht
betreten wird. Die Strecke darf nicht betreten werden.
(Absperrband !)
8. BEWERTUNG
Die Bewertung der Strafpunkte
erfolgt durch jeweils einen Wertungsrichter pro
( Ein Schreiber kann eingesetzt werden. ). Allein der Wertungsrichter
entscheidet über die vom Teilnehmer verursachten Fehler und Punkte.
Wertungsrichter
Punkte
in einer Sektion
0-
Ohne Fehler
1-
Anhalten länger als 1 Minute
3-
Fahrtrichtungswechsel durch Fahren, Rollen oder Rutschen (bewußt oder
unbewußt)
8-
Berühren
einer Torstange oder Absperrung durch das Fahrzeug. Eine Torstange wird, solange
kein Fahrtrichtungswechsel vorliegt, als nur einmal gewertet, auch wenn
das Fahrzeug die Stange mehrmals berührt. Berührt das Fahrzeug auch die andere
Torstange gilt dies ebenfalls als Fehler (Wird die Torstange indirekt berührt,
durch Steine oder Äste welche durch das Fahrzeug bewegt werden, gilt dies nicht
als Fehler)
40-
Torstange
umgefahren (durch Rad, Stoßstange, Achse...)
- jedes in falscher Richtung durchfahrene Tor- jedes zum zweiten Mal
durchfahrene Tor - Torstange abgebrochen (Torstange gilt als umgefahren wenn die
Spitze der Torstange den Boden berührt hat)
60-
jedes nicht
durchfahrene Tor
Punkte
bei nicht Beenden einer Sektion
durch den Teilnehmer
40-
Verweigern
einer Sektion / Aufgabe in der Sektion oder technischer Defekt;
60-
Für jedes nicht durchfahrene Tor ( inklusive Ausfahrtstor )
Punkte
bei Abbruch in einer Sektion durch den Wertungsrichter
40-
Für nicht
Beenden einer Sektion, Überfahren der Absperrung mit mehr als 1 Rad, bei mehr
als 6 Fahrtrichtungswechsel zwischen den Toren, Überschreiten der vorgegebenen
Sollzeit
60-
Für jedes nicht durchfahrene Tor
9. HAVARISTEN
Sind durch den Wertungsrichter zu begutachten.
Reparaturen können durchgeführt werden,
der Havarist darf in der nächsten Sektion wieder
starten (Begutachtung durch Wertungsrichter).
Sollte eine Reparatur dazuführen das der Havarist
zur nächsten Sektion nicht starten kann, so
hat dieser den Wertungsrichter zu informieren
(Strafpunkte dieser Sektion).
10. LAUFSIEGER /
Einzelwertung pro Lauf
Sieger der jeweiligen Veranstaltung ist jener
Teilnehmer mit den wenigsten Strafpunkten in
seiner Klasse. Die einzelnen Klassen werden separat gewertet.
Unabhängig von der Starteranzahl pro Klasse werden
alle Teilnehmer im Bewerb normal gewertet.
11.
KLASSENSIEGER
Gesamtsieger in der
jeweiligen Klasse ist jener Teilnehmer, welcher die höchste Punktezahl aus den
Platzierungen der
einzelnen Läufe hat.
Für die Ermittlung des
Siegers pro Klasse werden Platzierungspunkte vergeben:
1.Platz
20 Punkte
2.Platz
17 Punkte
3.Platz
15 Punkte
4.Platz
14 Punkte
5.Platz
13 Punkte
für jeden weiteren Platz um einen Punkt weniger.
Voraussetzung für die
Berücksichtigung in der Gesamtwertung ist die Teilnahme an mindestens
3 Läufen während der
Saison und mindestens 2 Starter in der betreffenden Klassen bei mindestens 2
Läufen. Werden mehr als
3 Läufe in einer Saison veranstaltet kommen Streichresultate zur Anwendung.
( gestrichen wird jener
Lauf bei dem der Teilnehmer die geringste Punktezahl erreicht hat.)
Bis 3 Läufe
0 Streichresultate
4 und 5 Läufe
1 Streichresultat
ab 6 Läufe
2 Streichresultate
12.
VERANSTALTUNGEN
Alle Läufe zur Ermittlung des Gesamtsiegers werden
als gesonderte Eintagesveranstaltungen oder im
Rahmen von Modellbauveranstaltungen jeweils am SAMSTAG
durchgeführt.
13.
PREISGELD
Ein Anspruch auf
Preisgeld haben nur jene Teilnehmer, welche in der Gesamtwertung aufscheinen.
Es erfolgt eine Ausschüttung eines Preisgeldes an
die 3 bestplatzierten Teilnehmer einer jeden Klasse
am Ende der Saison ( Die Höhe des Preisgeldes
richtet sich immer nach dem Startgeld der
vorangegangenen Saison. )
Höhe des Preisgeldes pro Klasse : 1. Platz
Euro 50,-
2. Platz
Euro 30,-
3. Platz
Euro 15,-
am
: 2006-03-15 Gumpoltsberger Christian